Tanz-Ballettstudio Yve Poprawski
55543 Bad Kreuznach
Phillippstrasse 3
Tel.: 06 71 - 2 68 03
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Web.: www.tanzstudio-yve.de
Geltungsbereich
Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Websitebetreiber Yve Poprawski informieren.
Der Websitebetreiber nimmt Ihren Datenschutz sehr ernst und behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
Bedenken Sie, dass die Datenübertragung im Internet grundsätzlich mit Sicherheitslücken bedacht sein kann. Ein vollumfänglicher Schutz vor dem Zugriff durch Fremde ist nicht realisierbar.
Zugriffsdaten
Der Seitenprovider (Serverbetreiber) erhebt Daten über Zugriffe auf die Seite und speichert diese als „Server-Logfiles“ ab. Folgende Daten werden so protokolliert:
Besuchte Website:
- Menge der gesendeten Daten in Byte
- Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten
- Verwendeter Browser
- Verwendetes Betriebssystem
- Verwendete IP-Adresse
Die erhobenen Daten dienen lediglich statistischen Auswertungen und zur Verbesserung der Website. Der Websitebetreiber behält sich allerdings vor, die Server-Logfiles nachträglich zu überprüfen, sollten konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung hinweisen. Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.
Umgang mit Kontaktdaten aus der E-Mail
Nehmen Sie mit dem Websitebetreiber durch die angebotenen Kontaktmöglichkeiten Verbindung auf, werden Ihre Angaben gespeichert, damit auf diese zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage zurückgegriffen werden kann. Ohne Ihre Einwilligung werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben. Wir sammeln keine Daten, die nicht der Erfüllung des eigentlichen Zwecks dienen! Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind.
Umgang mit personenbezogenen Daten
Der Websitebetreiber erhebt, nutzt und gibt Ihre personenbezogenen Daten nur dann weiter, wenn dies im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist oder Sie in die Datenerhebung einwilligen. Als personenbezogene Daten gelten sämtliche Informationen, welche dazu dienen, Ihre Person zu bestimmen und welche zu Ihnen zurückverfolgt werden können – also beispielsweise Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Rechte des Nutzers: Auskunft, Berichtigung und Löschung
Sie als Nutzer erhalten auf Antrag Ihrerseits kostenlose Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.
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SSL-Verschlüsselung
Diese verschlüsselt die Daten des Nutzers und macht es Hackern schwierig, diese während der Übertragung abzugreifen.
Cookis
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Bildveröffentlichung
Bilder einer Person dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen von Personen richtet sich nach den §§ 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG). Grundlage dieser Regelungen ist das sog. „Recht am eigenen Bild“, das als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet wird. Wir haben uns die Genehmigung einzelner Personen oder deren Eltern eingeholt. Anders ist dies zum Beispiel, wenn die Veröffentlichung im Rahmen der Berichterstattung über ein Ereignis der Zeitgeschichte erfolgt, § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG. - Was Zeitgeschichte ist, hat nun der BGH entschieden (Urteil vom 08.04.2014 – VI ZR 197/13). Eine zustimmungsfreie Veröffentlichung und Verwertung setzt aber zweierlei voraus:
(1) Es muss sich tatsächlich um eine öffentliche Veranstaltung handeln, also frei zugänglich sein. Insbesondere Sportveranstaltung, Konzerte oder Indoor-Events werden regelmäßig von privaten Veranstaltern durchgeführt, die gegebenenfalls das Fotografieren in der Stadionordnung oder in den Veranstaltungs-AGB verbietet. Dann müsste vorher die Erlaubnis des Veranstalters eingeholt werden. Bei Pressefotografen einer Veranstaltung gilt die Erlaubnis zu fotografieren mit der Akkreditierung durch den Veranstalter als erteilt.
(2) Weiter muss die Versammlung o.ä. als Vorgang im Vordergrund der Aufnahme stehen und es dürfen nicht nur einzelne oder mehrere Individuen abgebildet sein. Es darf somit nicht ein einzelner Teilnehmer aus der Anonymität der Masse herausgestellt werden. Im Gegensatz dazu stellt der Redner einer öffentlichen Demonstration eine relative Person der Zeitgeschichte (gem. § 23 I Nr. 1 KUG) dar und kann als Einzelperson erkennbar abgebildet werden. (Informationsquelle: http://www.anwaltskanzlei-online.de)